Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde aufgegeben
Grobstruktur:
A bedeutet Motorrad; früher Klasse 1
B bedeutet Pkw; früher Klasse 3
C bedeutet Lkw; früher Klasse 2
D bedeutet Bus; früher KOM-Schein
E bedeutet Anhänger/Anhängerklassen: Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg wird künftig ein besonderer Anhängerführerschein erforderlich sein.
Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen bedeutsame Ausnahme des Anhängerführerscheins gibt es bei Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch dann, wenn der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg hat, sofern die zulässige Gesamtmasse der von Kfz und Wohnwagen 3,5 t nicht übersteigen.
Außerdem sind da noch:
M (wie Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h
L (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h
T (wie Traktor) für große Zugmaschinen und seit 2005 die neue Klasse
S für Trikes, Quads und Microcars bis 350 kg und bis 45 km/h

Anhängerführerschein Klasse BE
Gültig für folgende Fahrzeuge: Eine Kombination der Klasse B (Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse.
Voraussetzung ist die Klasse B, ein theoretischer Teil ist daher nicht erforderlich.